Welche Exportmöglichkeiten gibt es für Transaktionsdaten einer Zahlungsplattform für steuerliche Zwecke?

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026von Daniel Vöckler

Kurz beantwortet

Zahlungsplattformen bieten meist drei Exportarten: CSV-Berichte mit Einzeltransaktionen, PDF-Abrechnungen bzw. Kontoauszüge und einen API-Zugriff. Steuerlich verwertbar wird daraus erst ein Export mit Kontierung, Steuerschlüssel und Belegbezug, etwa ein DATEV-Buchungsstapel. Für die Betriebsprüfung brauchst du zusätzlich maschinell auswertbare, unverändert aufbewahrte Daten und die Belege.

Für die Steuer zählt nicht, ob eine Zahlungsplattform einen Export anbietet, sondern ob der Export die Fragen von Kanzlei und Finanzamt beantwortet. Welche Umsätze gab es je Steuersatz? Welche Gebühren sind Betriebsausgaben? Wo ist der Beleg zu jeder Zahlung? Diese Seite ordnet die Exportarten nach ihrer steuerlichen Brauchbarkeit. Den Gesamtprozess beschreibt der Leitfaden Online-Zahlungen in der Buchhaltung.

Drei steuerliche Zwecke, drei Anforderungen

Transaktionsdaten werden steuerlich für drei unterschiedliche Zwecke gebraucht, und jeder stellt andere Anforderungen an den Export.

Zweck Wer braucht es Was der Export liefern muss
Laufende Buchhaltung und USt-Voranmeldung Kanzlei bzw. Buchhaltung Umsätze je Steuerfall, Gebühren, Erstattungen, Auszahlungen, Belege
Jahresabschluss Kanzlei zusätzlich Abgrenzung von Abos, Salden der Transitkonten
Betriebsprüfung Finanzverwaltung unveränderte, maschinell auswertbare Daten, nachvollziehbare Kette von Beleg zu Buchung

Ein Export, der nur einen Zweck erfüllt, erzeugt beim nächsten Nacharbeit. Ein reiner Umsatzbericht reicht für die Voranmeldung, aber nicht für die Prüfung. Ein PDF-Auszug reicht für die Übersicht, aber nicht für die Buchung.

Die Exportarten im Einzelnen

Zahlungsplattformen und ergänzende Tools bieten fünf Exportarten an, die sich in Detailtiefe und steuerlicher Eignung unterscheiden.

CSV-Bericht mit Einzeltransaktionen

Der CSV-Bericht ist der Standard-Export fast aller Zahlungsplattformen. Er enthält je Transaktion Datum, Betrag, Gebühr, Währung und ID. Er ist maschinell auswertbar, aber nicht kontiert: Konten, Steuerschlüssel und Belegbezug fehlen. Je nach Anbieter musst du mehrere Berichte kombinieren, etwa Zahlungen und Auszahlungen.

PDF-Abrechnung oder Kontoauszug

Monatsabrechnungen als PDF eignen sich für den Überblick und als Nachweis der Auszahlungssummen. Für die Buchung sind sie ungeeignet, weil sie nicht maschinell auswertbar sind und Einzeltransaktionen oft nur zusammengefasst zeigen.

API-Zugriff

Über die API lassen sich alle Daten in beliebiger Tiefe abrufen. Die API ist kein Export im engeren Sinn, sondern die Quelle, aus der Tools und Skripte ihre Exporte bauen.

Buchungsstapel für das Zielsystem

Ein Buchungsstapel ist ein kontierter Export, der direkt in die Buchhaltung importiert wird. Für DATEV ist das das DATEV-Format (EXTF), für BMD NTCS eine Importdatei mit den BMD-Standardfeldern, für Abacus eine AbaConnect-XML. Steuerlich ist das die brauchbarste Form, weil Steuerschlüssel und Belegnummer bereits enthalten sind.

Belegpaket

Ein Belegpaket enthält die Rechnungen und Gutschriften als PDF, möglichst mit einem Verzeichnis, das jeden Beleg einer Buchung zuordnet. Erst Buchungsstapel und Belegpaket zusammen ergeben eine prüfbare Kette.

Was die Betriebsprüfung verlangt

Für die Betriebsprüfung müssen Transaktionsdaten vollständig, unverändert und maschinell auswertbar vorliegen. Die GoBD verlangen unter anderem, dass Buchungen nachvollziehbar sind und Unterlagen unveränderbar aufbewahrt werden. Bei der Datenträgerüberlassung (Z3) übergibst du dem Prüfer die Daten in auswertbarer Form.

Daraus folgen drei praktische Regeln:

  1. Bewahre den Export auf, der gebucht wurde. Nicht eine spätere Neuerstellung, sondern genau die Datei, die importiert wurde.
  2. Belege in elektronischer Form aufbewahren. Ein Ausdruck ersetzt die PDF-Datei nicht.
  3. Umrechnungskurse dokumentieren. Fremdwährungsbuchungen müssen auch Jahre später nachvollziehbar sein.

Wie finHero diese Bausteine technisch umsetzt, beschreibt der Artikel GoBD-konformer Export von Zahlungsdaten.

Beispiel: ein Quartal mit EU-Kunden

Ein Softwarehändler verkauft über Mollie an Privatkunden in Deutschland, Österreich und Frankreich und nutzt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Im dritten Quartal fallen an:

Umsatzgruppe Netto Steuersatz Meldung
Inland, Privatkunden 8.000,00 € 19 % USt-Voranmeldung
Österreich, Privatkunden 2.500,00 € 20 % OSS-Meldung
Frankreich, Privatkunden 1.200,00 € 20 % OSS-Meldung
Erstattungen Inland −300,00 € 19 % USt-Voranmeldung

Ein Mollie-CSV-Bericht liefert alle Zahlungen, aber nicht die Aufteilung nach Steuerfall und Meldeweg. Diese Aufteilung entsteht erst, wenn jede Zahlung einem Erlöskonto je Steuerfall zugeordnet wird. In einem kontierten Buchungsstapel sind die Inlandsumsätze dem Erlöskonto 19 % zugeordnet, typisch 8400 in SKR03 bzw. 4400 in SKR04, und die OSS-Umsätze eigenen Erlöskonten je Land. Gebühren landen auf 4970 bzw. 6855. Die Kanzlei kann Voranmeldung und OSS-Meldung direkt aus den Konten ableiten.

Häufige Fehler bei steuerlichen Exporten

Die meisten steuerlichen Probleme mit Transaktionsdaten entstehen nicht beim Export selbst, sondern bei dem, was im Export fehlt. Sechs Fehler sehen Kanzleien besonders oft:

  • Nur Auszahlungen gebucht: Erlöse erscheinen netto, Gebühren fehlen als Betriebsausgabe, die Umsatzsteuer wird auf den falschen Betrag berechnet.
  • Erstattungen im Folgemonat vergessen: Die Erlösminderung fehlt in der Voranmeldung des Monats, in dem erstattet wurde.
  • Alle EU-Umsätze auf einem Konto: Ohne Trennung nach Land und Steuerfall lässt sich die OSS-Meldung nicht ableiten.
  • Kurse nicht dokumentiert: Fremdwährungsumsätze wurden umgerechnet, aber niemand weiß später, mit welchem Kurs.
  • Export neu erstellt statt aufbewahrt: Für die Prüfung wird ein neuer Bericht gezogen, der vom gebuchten Stand abweicht.
  • Abos nicht abgegrenzt: Jahresabos werden komplett im Zahlungsmonat als Erlös gebucht, der Gewinn ist zu hoch.

Jeder dieser Fehler lässt sich nachträglich korrigieren, aber jede Korrektur ist teurer als ein vollständiger Export. Wie die Abgrenzung von Abos korrekt funktioniert, erklärt passive Rechnungsabgrenzung.

Welche Lösungen gibt es?

Um aus Transaktionsdaten einen steuerlich verwertbaren Export zu machen, gibt es vier Wege.

Manueller CSV-Export: Du lädst die Berichte herunter und ordnest die Umsätze in einer Tabelle den Steuerfällen zu. Bei wenigen Transaktionen und einem Steuerfall machbar. Bei EU-Umsätzen, Fremdwährungen und Erstattungen fehleranfällig.

Eigenentwicklung: Ein Skript ordnet die API-Daten nach Steuerfall und schreibt eine Importdatei. Du musst selbst sicherstellen, dass Exporte unverändert aufbewahrt und Kurse dokumentiert werden.

Spezialisierte Export-Tools: Sie liefern kontierte Buchungsstapel. Prüfe, ob Belege, Steuerfälle und eine Dokumentation der Unveränderbarkeit enthalten sind.

finHero: finHero erstellt aus den Daten von Stripe, PayPal, Mollie, Adyen, Paddle, Lemon Squeezy und GoCardless kontierte Exporte für DATEV, BMD NTCS, bexio, Abacus und Excel. Jedes Export-Paket enthält Buchungsstapel, Belege als PDF und Belegliste und erhält beim Erstellen eine SHA-256-Prüfsumme, mit der sich nachweisen lässt, dass die Datei unverändert ist. Jeder Buchungssatz trägt die Original-Transaktions-ID. Fremdwährungen rechnet finHero bei PayPal zum EZB-Referenzkurs des Belegdatums um und speichert die Kurse historisiert. Erlöskonten lassen sich je Steuerfall konfigurieren, inklusive EU, OSS und Reverse Charge. Zusätzlich gibt es eine Liste der passiven Rechnungsabgrenzungsposten für den Jahresabschluss.

Ehrlich gesagt: GoBD ist ein Prozess, kein Siegel. finHero liefert die technischen Bausteine. Aufbewahrung, Verfahrensdokumentation und Abstimmung mit der Kanzlei bleiben deine Aufgabe.

Entscheidungshilfe: welcher Export für welchen Zweck?

Wähle den Export nach dem anspruchsvollsten Zweck, den du erfüllen musst.

  • Nur Überblick für dich selbst: PDF-Abrechnung des Anbieters.
  • USt-Voranmeldung, ein Steuerfall, wenige Transaktionen: CSV-Bericht, sauber in einer Tabelle aufbereitet.
  • Laufende Buchhaltung über eine Kanzlei: kontierter Buchungsstapel plus Belege. Wie die Übergabe an die Kanzlei abläuft, zeigt Zahlungsdaten an den Steuerberater übertragen.
  • EU-Umsätze, Abos, mehrere Anbieter: kontierter Export mit Steuerfällen je Land, pRAP-Liste und dokumentierten Kursen.
  • Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung: zusätzlich unverändert aufbewahrte Export-Pakete mit Prüfsumme und eine Verfahrensdokumentation.

Hinweis: Die Kontierungen sind typische Beispiele. Kontenzuordnung und steuerliche Behandlung stimmst du mit deiner Steuerkanzlei ab. finHero lässt dich alle Konten frei konfigurieren.

Preis

Der Preis richtet sich nur nach der Zahl der Transaktionen pro Monat, nicht nach Zahlungsanbieter oder Buchhaltungssystem. Alle Preise netto zzgl. USt.

Transaktionen pro MonatPreis pro Monat
1–10029 €
101–50049 €
501–1.00079 €
1.001–2.500129 €
2.501–5.000229 €
5.001–7.500359 €
ab 7.501499 €

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Häufige Fragen

Reicht ein PDF-Kontoauszug meines Zahlungsanbieters für das Finanzamt?

Als Übersicht ja, als alleinige Grundlage nein. Ein PDF ist nicht maschinell auswertbar und enthält oft nicht jede Einzeltransaktion mit Steuerfall. Für Buchung und Betriebsprüfung brauchst du die Einzeldaten in einem auswertbaren Format, etwa CSV oder XML, plus die Rechnungen.

Welche Daten brauche ich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Du brauchst die Umsätze je Steuersatz und Steuerfall: Inland 19 % und 7 %, EU-Umsätze, OSS-Umsätze je Land und Reverse-Charge-Fälle. Dazu Erstattungen und Chargebacks als Erlösminderung. Ein reiner Auszahlungsbericht liefert diese Aufteilung nicht.

Wie lange muss ich exportierte Transaktionsdaten aufbewahren?

Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Bücher und Buchungsbelege. Welche Frist im Einzelfall greift und ab wann sie läuft, stimmst du am besten mit deiner Kanzlei ab. Bewahre die Exporte unverändert und in elektronischer Form auf.

Was ist Z3 bei der Betriebsprüfung?

Z3 bezeichnet die Datenträgerüberlassung: Du übergibst dem Prüfer deine steuerlich relevanten Daten in einem maschinell auswertbaren Format. finHero liefert die Exporte als CSV bzw. XML, die sich dafür eignen.

Wie gehe ich mit Fremdwährungsumsätzen steuerlich um?

Fremdwährungsumsätze werden in Euro umgerechnet, mit einem nachvollziehbaren Kurs. finHero nutzt bei PayPal den EZB-Referenzkurs des Belegdatums und speichert die Kurse historisiert, sodass jede Umrechnung später reproduzierbar ist.

Autor

Daniel Vöckler

Gründer der d-automation GmbH

Daniel Vöckler hat finHero aus dem eigenen Buchhaltungsproblem mit Stripe heraus entwickelt: Beim Aufbau von SepaHeld wurden Stripe-Zahlungen jeden Monat von Hand für DATEV aufbereitet. Heute exportiert finHero Zahlungsdaten für mehr als 200 Unternehmen.

Mehr über finHero und das Team · Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026

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