Online-Zahlungen buchen: der anbieterunabhängige Leitfaden für die Buchhaltung

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026von Daniel Vöckler

Kurz beantwortet

Online-Zahlungen buchst du in drei Schritten: Die Rechnung erzeugt Forderung und Erlös, die Zahlung gleicht den Debitor über ein eigenes Konto für das Guthaben beim Zahlungsanbieter aus, und die Sammelauszahlung läuft über ein Geldtransitkonto auf die Bank. Gebühren, Erstattungen und Chargebacks buchst du jeweils getrennt, nie saldiert.

Inhalt

Online-Zahlungen buchen heißt, aus einem Sammelbetrag auf dem Kontoauszug wieder die einzelnen Geschäftsvorfälle zu machen, die tatsächlich passiert sind. Ein Zahlungsanbieter wie Stripe, PayPal oder Mollie zieht Geld ein, behält Gebühren ein, verrechnet Erstattungen und überweist irgendwann einen Restbetrag. Auf deinem Bankkonto siehst du nur diesen Restbetrag. Die Buchhaltung braucht aber jeden Umsatz, jede Gebühr und jede Rückzahlung einzeln.

Dieser Leitfaden erklärt die Grundprinzipien unabhängig vom Anbieter: welche Konten du brauchst, wie du Gebühren, Erstattungen und Chargebacks buchst, welche Umsatzsteuer-Fälle es gibt, wie Abos abgegrenzt werden und wie du Zahlungen sauber abstimmst. Am Ende findest du Buchungstabellen in SKR03 und SKR04, eine Liste typischer Fehler und eine Checkliste für den Monatsabschluss. Für die anbieterspezifischen Details verlinken wir auf die jeweiligen Leitfäden.

Geschrieben habe ich ihn aus der Praxis von finHero: Über 200 Unternehmen exportieren damit ihre Zahlungsdaten, allein von Stripe sind bereits 48 Mio. € Volumen nach DATEV geflossen. Die Fehler, die in diesem Artikel stehen, sind keine Theorie, sondern die Fälle, die wir in Support-Anfragen immer wieder sehen.

Warum Online-Zahlungen anders gebucht werden als Überweisungen

Online-Zahlungen laufen über einen Zwischenhändler, der Geld sammelt, Gebühren abzieht und nur Salden auszahlt. Bei einer klassischen Überweisung zahlt dein Kunde direkt auf dein Bankkonto. Ein Beleg, ein Zahlungseingang, eine Buchung. Bei Online-Zahlungen liegt ein Zahlungsanbieter dazwischen, der wie eine zweite Bank funktioniert: Er führt für dich ein Guthaben, auf dem sich Einzahlungen, Gebühren und Rückzahlungen sammeln.

Daraus ergeben sich vier Besonderheiten, die du in jeder Buchhaltung lösen musst:

  • Sammelauszahlungen: Eine Auszahlung (Payout) von 4.812,37 € kann aus 85 Zahlungen, 85 Gebühren und drei Erstattungen bestehen. Der Betrag auf dem Kontoauszug entspricht keinem einzelnen Umsatz.
  • Einbehaltene Gebühren: Der Anbieter zieht seine Gebühren direkt vom Umsatz ab. Du bekommst also nie den Rechnungsbetrag, sondern weniger.
  • Zeitversatz: Die Zahlung geht heute ein, die Auszahlung kommt Tage später, eventuell im Folgemonat. Zahlung und Bankeingang liegen also in unterschiedlichen Perioden.
  • Zusätzliche Vorgänge: Erstattungen, Chargebacks, Rücklastschriften und Wechselkursdifferenzen tauchen auf dem Bankkonto gar nicht als eigene Posten auf, sondern nur als Minderung der Auszahlung.

Die Lösung ist in allen Fällen dieselbe: Du bildest das Guthaben beim Zahlungsanbieter in der Buchhaltung als eigenes Konto ab und buchst jeden Vorgang einzeln dorthin. Dann siehst du jederzeit, wie viel Geld beim Anbieter liegt, und die Auszahlung ist nur noch eine Umbuchung vom Anbieter auf die Bank.

Zahlungsfluss und Leistungsfluss trennen

Ein sauberer Buchungsprozess trennt immer zwischen dem, was du verkauft hast (Leistungsfluss), und dem, wie das Geld geflossen ist (Zahlungsfluss). Diese Trennung ist das wichtigste Prinzip für Online-Zahlungen, weil beide Flüsse bei Zahlungsanbietern oft in einem Datensatz vermischt sind.

Leistungsfluss: Du stellst eine Rechnung über 119,00 € aus, 100,00 € netto plus 19,00 € Umsatzsteuer. Daraus entstehen eine Forderung gegenüber dem Kunden und ein Erlös. Der Erlös hängt vom Leistungszeitpunkt ab, nicht vom Zahlungszeitpunkt.

Zahlungsfluss: Der Kunde zahlt die 119,00 € per Karte. Das Geld landet beim Zahlungsanbieter, der 2,04 € Gebühr einbehält. Drei Tage später zahlt der Anbieter gesammelt auf dein Bankkonto aus.

Warum die Trennung wichtig ist:

  1. Der Erlös ist unabhängig von der Gebühr. Du hast 100,00 € netto umgesetzt, nicht 98,28 €. Die Gebühr ist Aufwand, keine Erlösminderung.
  2. Die Umsatzsteuer hängt an der Leistung. Ob 19 %, 7 %, OSS oder Reverse Charge greift, entscheidet der Leistungsfluss, also wer was gekauft hat und wo der Kunde sitzt.
  3. Abos verschieben den Leistungsfluss. Bei einem Jahresabo kommt das Geld sofort, die Leistung wird aber über zwölf Monate erbracht. Das kannst du nur korrekt abbilden, wenn Zahlung und Erlös getrennt sind.
  4. Offene Posten bleiben sichtbar. Fällt eine Zahlung aus oder wird zurückgebucht, steht die Forderung wieder offen auf dem Debitor. Ohne Debitor verschwindet der Vorgang einfach.

In der Praxis heißt das: Jede Rechnung erzeugt eine Buchung „Debitor an Erlös“, jede Zahlung eine Buchung „Anbieter-Guthaben an Debitor“. Der Debitor ist das Scharnier zwischen beiden Welten. Steht er nach dem Monat auf null, sind alle Rechnungen bezahlt.

Wer eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) macht, bucht nach dem Zuflussprinzip und braucht den Debitor nicht zwingend. Die Trennung von Erlös und Gebühr gilt aber auch dort.

Debitor, Geldkonto und Geldtransitkonto: das Kontenmodell

Für jeden Zahlungsanbieter brauchst du ein eigenes Geldkonto für das Guthaben beim Anbieter und ein Geldtransitkonto für die Auszahlung. Zusammen mit Debitor, Erlös- und Gebührenkonto ergibt das ein Modell, das für alle Anbieter funktioniert.

Konto Zweck SKR03 (typisch) SKR04 (typisch)
Debitor Forderung gegenüber dem Kunden 10000 ff. 10000 ff.
Erlöse 19 % Umsatz im Inland 8400 4400
Erlöse 7 % ermäßigter Umsatz 8300 4300
Gebühren Nebenkosten des Geldverkehrs 4970 6855
Anbieter-Guthaben Geldkonto je Zahlungsanbieter z. B. 1210 z. B. 1810
Geldtransit Auszahlung unterwegs zur Bank 1360 (je Anbieter 1361 ff.) 1460 (je Anbieter 1461 ff.)
Bank Geschäftskonto 1200 1800
Klärungskonto Vorgänge ohne eindeutige Zuordnung z. B. 1590 z. B. 1370

Debitor: Viele Unternehmen mit Online-Zahlungen arbeiten mit einem Sammeldebitor, etwa 10000 für alle Endkunden. Bei B2B-Geschäft oder wenn du offene Posten je Kunde verfolgen willst, sind Personenkonten sinnvoll. Beides ist zulässig. Entscheidend ist, dass Rechnung und Zahlung über denselben Debitor laufen.

Anbieter-Guthaben: Das Guthaben beim Zahlungsanbieter ist wirtschaftlich wie ein Bankkonto. Deshalb legst du es im Bereich der Finanzkonten an, für jeden Anbieter ein eigenes. Sein Saldo zum Monatsende muss dem Saldo entsprechen, den der Anbieter in seinem Bericht ausweist. Das ist die wichtigste Kontrolle im ganzen Prozess.

Geldtransitkonto: Wenn der Anbieter auszahlt, verlässt das Geld das Anbieter-Guthaben, ist aber noch nicht auf der Bank. Diese Lücke überbrückt das Transitkonto. Der Anbieter-Export bucht „Transit an Anbieter-Guthaben“, der Kontoauszug bucht „Bank an Transit“. Kommen beide Buchungen an, steht das Transitkonto auf null. Ein Saldo zeigt dir sofort, dass eine Auszahlung fehlt oder doppelt gebucht ist.

Klärungskonto: Manche Vorgänge lassen sich nicht automatisch zuordnen, etwa Erlöse ohne Umsatzsteuer-Information oder neue Transaktionstypen. Statt sie zu verschätzen, sammelst du sie auf einem Klärungskonto. Zum Monatsabschluss muss es leer sein.

Es gibt eine vereinfachte Variante ohne Anbieter-Guthabenkonto, bei der Zahlungen und Gebühren direkt auf das Transitkonto laufen. Das funktioniert, solange der Anbieter zeitnah und vollständig auszahlt. Sobald Guthaben über den Monatswechsel stehen bleibt, ist das eigene Geldkonto deutlich übersichtlicher.

Wie du die Nummern in deinem Kontenrahmen wählst, beschreibt der Glossarartikel SKR03 / SKR04.

Bruttoprinzip: Gebühren immer getrennt buchen

Erlöse werden in voller Höhe gebucht, Gebühren getrennt als Aufwand. Das folgt aus dem Verrechnungsverbot des Handelsrechts (§ 246 Abs. 2 HGB) und ist für die Umsatzsteuer zwingend: Bemessungsgrundlage ist das, was der Kunde zahlt, nicht das, was nach Abzug der Gebühr bei dir ankommt.

Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied:

Brutto gebucht (richtig) Netto gebucht (falsch)
Rechnungsbetrag 119,00 € 116,96 €
darin Umsatzsteuer 19,00 € 18,67 €
Erlös netto 100,00 € 98,29 €
Gebührenaufwand 2,04 € 0,00 €
Auszahlung 116,96 € 116,96 €

Bei der falschen Variante fehlen 0,33 € Umsatzsteuer. Bei 1.000 Transaktionen im Monat sind das schnell mehrere hundert Euro zu wenig abgeführte Umsatzsteuer und ein falsch ausgewiesener Umsatz. Das Ergebnis vor Steuern ist zwar fast gleich, aber Umsatz und Kostenstruktur stimmen nicht mehr.

Die Aufteilung jeder Zahlung in Erlösanteil und Gebühr nennt man Gebührensplitting. Es gibt zwei übliche Ausprägungen: eine Gebührenbuchung pro Transaktion oder eine Sammelbuchung pro Auszahlung beziehungsweise pro Monat. Einzelbuchungen sind besser prüfbar, weil jede Gebühr über die Transaktions-ID zur Zahlung zurückverfolgt werden kann. Sammelbuchungen sind kürzer, brauchen aber eine nachvollziehbare Aufstellung als Beleg.

Zur Umsatzsteuer auf Gebühren: Je nach Anbieter und Sitz werden Gebühren steuerfrei oder im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet. Das musst du für jeden Anbieter einmal mit deiner Kanzlei klären und dann konsequent über einen passenden Steuerschlüssel abbilden. Neben den Transaktionsgebühren gibt es oft weitere Kosten: monatliche Grundgebühren, Gebühren für Abo-Funktionen, Währungsumrechnung, Chargeback-Gebühren oder Auszahlungsgebühren. Auch die gehören einzeln auf das Gebührenkonto oder auf eigene Aufwandskonten.

Erstattungen, Chargebacks und Rücklastschriften

Jede Rückzahlung an den Kunden ist ein eigener Geschäftsvorfall und wird eigenständig gebucht, nicht mit der ursprünglichen Zahlung saldiert. Die drei Fälle unterscheiden sich aber in Auslöser und buchhalterischer Folge.

Erstattung (Refund)

Eine Erstattung stößt du selbst an, etwa nach einer Reklamation oder Kündigung. Buchhalterisch ist sie eine Erlösminderung: Du korrigierst den Erlös und die Umsatzsteuer über eine Gutschrift beziehungsweise Rechnungskorrektur und buchst die Rückzahlung vom Anbieter-Guthaben.

  • Gutschrift: Erlöskonto an Debitor (mit Steuerschlüssel, damit die Umsatzsteuer korrigiert wird)
  • Rückzahlung: Debitor an Anbieter-Guthaben

Ob der Anbieter die ursprüngliche Transaktionsgebühr bei einer Erstattung zurückgibt, ist je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich. Prüfe das in den Daten, statt es anzunehmen. Wird die Gebühr nicht erstattet, bleibt sie Aufwand.

Chargeback (Dispute)

Ein Chargeback entsteht, wenn der Karteninhaber eine Kartenzahlung über seine Bank zurückfordert, etwa wegen Betrugsverdacht oder einer Reklamation. Der Anbieter bucht den Betrag vom Guthaben ab, meist zuzüglich einer Chargeback-Gebühr. Anders als bei einer Erstattung hast du die Rückzahlung nicht gewollt. Die Forderung gegenüber dem Kunden lebt deshalb wieder auf:

  • Rückbuchung: Debitor an Anbieter-Guthaben
  • Chargeback-Gebühr: Gebührenkonto an Anbieter-Guthaben

Gewinnst du den Dispute, kommt das Geld zurück und du buchst „Anbieter-Guthaben an Debitor“. Verlierst du ihn endgültig und ist die Forderung uneinbringlich, wird sie ausgebucht, inklusive Korrektur der Umsatzsteuer. Wann das der Fall ist, entscheidest du mit deiner Kanzlei.

Rücklastschrift

Eine Rücklastschrift betrifft SEPA-Lastschriften, etwa über GoCardless. Die Bank des Kunden gibt die Lastschrift zurück, zum Beispiel mangels Deckung oder wegen Widerspruchs. Buchhalterisch ist das wie ein Chargeback: Die Zahlung wird storniert, die Forderung ist wieder offen, eventuelle Rücklastschriftgebühren sind Aufwand. Oft wird die Lastschrift später erneut eingezogen. Dann entsteht eine neue Zahlung gegen dieselbe Forderung.

Wichtig für alle drei Fälle: Die Rückbuchung trägt dieselbe Referenz wie die ursprüngliche Zahlung, also Transaktions-ID oder Rechnungsnummer. Nur so kannst du später nachvollziehen, welche Zahlung zurückgegangen ist.

Fremdwährungen und Wechselkursdifferenzen

Zahlungen in Fremdwährung rechnest du zu einem nachvollziehbaren Kurs in Euro um und buchst Differenzen zur tatsächlichen Gutschrift als Kursdifferenz. Viele Anbieter rechnen intern selbst um und weisen den Euro-Betrag aus. Andere, etwa PayPal, führen Fremdwährungsguthaben und rechnen erst bei der Umwandlung um.

Ein verbreiteter und gut dokumentierbarer Ansatz ist die Umrechnung zum EZB-Referenzkurs des Belegdatums. Wichtig ist, dass der verwendete Kurs gespeichert wird. Nur dann kann ein Prüfer die Umrechnung Jahre später nachvollziehen.

Beispiel: Ein Kunde zahlt 100,00 USD. Am Belegdatum liegt der EZB-Kurs bei 1,0850 USD je Euro, der Erlös beträgt also 92,17 €. Bei der späteren Umwandlung in Euro schreibt der Anbieter 91,80 € gut. Die Differenz von 0,37 € ist ein Kursverlust und gehört auf ein Konto für Aufwendungen aus Kursdifferenzen (typisch SKR03 2150, SKR04 6880). Fällt die Gutschrift höher aus, buchst du einen Ertrag aus Kursdifferenzen (typisch SKR03 2660, SKR04 4840).

Bei PayPal rechnet finHero Fremdwährungen zum EZB-Referenzkurs des Belegdatums um und speichert die verwendeten Kurse historisiert. Die Details stehen im Leitfaden zum PayPal-Export weiter unten.

Umsatzsteuer-Grundfälle bei Online-Zahlungen

Welche Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach Kunde, Leistung und Ort, nie nach dem Zahlungsanbieter. Der Anbieter transportiert nur das Geld. Für die Kontierung brauchst du deshalb Informationen aus der Rechnung, nicht aus der Zahlung. Manche Anbieter liefern diese Informationen mit, etwa Stripe bei Rechnungen über Stripe Billing. Andere wie PayPal oder Mollie liefern keine Umsatzsteuer-Daten zur Transaktion.

Die wichtigsten Grundfälle für Online-Unternehmen mit Sitz in Deutschland:

Fall Beispiel Umsatzsteuer Erlöskonto SKR03 / SKR04 (typisch)
Inland, Regelsatz SaaS-Abo an deutschen Kunden 19 % 8400 / 4400
Inland, ermäßigt E-Book an deutschen Kunden 7 % 8300 / 4300
EU, Privatkunde, über Schwelle Abo an Privatkunden in Frankreich Satz des Kundenlands, Meldung über OSS z. B. 8331 / 4331
EU, Unternehmen Abo an GmbH in Österreich mit USt-IdNr. Reverse Charge, Steuerschuld beim Kunden z. B. 8336 / 4336
Drittland Abo an Unternehmen in den USA in Deutschland nicht steuerbar z. B. 8338 / 4338

One-Stop-Shop (OSS): Verkaufst du digitale Leistungen oder Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern und überschreiten diese Umsätze EU-weit 10.000 € im Jahr, gilt der Steuersatz des Kundenlands. Statt dich in jedem Land zu registrieren, meldest du die Umsätze quartalsweise über den One-Stop-Shop (OSS). In der Buchhaltung brauchst du dafür Erlöskonten oder Steuerschlüssel, die das Land und den Satz unterscheiden.

Reverse Charge: Bei sonstigen Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern geht die Steuerschuld auf den Kunden über. Du stellst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus und meldest den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung. Voraussetzung ist eine gültige USt-IdNr. des Kunden. Mehr dazu im Glossarartikel Reverse Charge.

Merchant of Record: Anbieter wie Paddle und Lemon Squeezy arbeiten als Merchant of Record. Sie verkaufen im eigenen Namen an den Endkunden und kümmern sich um dessen Umsatzsteuer. Du verkaufst deine Leistung an den Anbieter. Dein Kunde in der Buchhaltung ist dann nicht der Endkunde, sondern der Anbieter, und die Erlöse laufen typischerweise über Reverse Charge. Das verändert die gesamte Kontierung.

Fehlende Steuerinformation: Liefert der Anbieter keine Steuerdaten, gibt es zwei saubere Wege. Entweder du hinterlegst ein Standard-Erlöskonto, wenn fast alle Umsätze in denselben Steuerfall fallen. Oder du sammelst die Erlöse auf dem Klärungskonto, und deine Kanzlei ordnet sie anhand der Rechnungen zu. Falsch wäre es, alles pauschal auf 19 % zu buchen, obwohl EU- oder Drittlandsumsätze enthalten sind.

Buchungsbeispiel: ein Monat mit einem Zahlungsanbieter

Ein vollständiger Monat zeigt, wie Rechnung, Zahlung, Gebühr, Erstattung und Auszahlung zusammenspielen. Ausgangslage: Zwei Rechnungen an Privatkunden in Deutschland, eine Teilerstattung und eine Auszahlung.

  • Rechnung R-101: 595,00 € (500,00 € netto + 95,00 € USt), bezahlt per Karte, Gebühr 8,58 €
  • Rechnung R-102: 119,00 € (100,00 € netto + 19,00 € USt), bezahlt per Karte, Gebühr 1,92 €
  • Teilerstattung zu R-101: 59,50 € (50,00 € netto + 9,50 € USt)
  • Auszahlung an die Bank: 595,00 + 119,00 − 8,58 − 1,92 − 59,50 = 644,00 €

Die Gebühren sind Beispielwerte. Die Erlöskonten sind als Umsatzsteuer-Automatikkonten gedacht, die Umsatzsteuer wird also aus dem Bruttobetrag herausgerechnet.

Buchungen in SKR03 (typisch)

Nr. Vorgang Soll Haben Betrag Belegfeld 1
1 Rechnung R-101 10000 8400 595,00 € R-101
2 Zahlung R-101 1210 10000 595,00 € R-101
3 Gebühr R-101 4970 1210 8,58 € R-101
4 Rechnung R-102 10000 8400 119,00 € R-102
5 Zahlung R-102 1210 10000 119,00 € R-102
6 Gebühr R-102 4970 1210 1,92 € R-102
7 Gutschrift zu R-101 8400 10000 59,50 € GS-101
8 Erstattung zu R-101 10000 1210 59,50 € GS-101
9 Auszahlung an Bank 1361 1210 644,00 € Payout-ID
10 Bankeingang (Kontoauszug) 1200 1361 644,00 € Payout-ID

Buchungen in SKR04 (typisch)

Nr. Vorgang Soll Haben Betrag Belegfeld 1
1 Rechnung R-101 10000 4400 595,00 € R-101
2 Zahlung R-101 1810 10000 595,00 € R-101
3 Gebühr R-101 6855 1810 8,58 € R-101
4 Rechnung R-102 10000 4400 119,00 € R-102
5 Zahlung R-102 1810 10000 119,00 € R-102
6 Gebühr R-102 6855 1810 1,92 € R-102
7 Gutschrift zu R-101 4400 10000 59,50 € GS-101
8 Erstattung zu R-101 10000 1810 59,50 € GS-101
9 Auszahlung an Bank 1461 1810 644,00 € Payout-ID
10 Bankeingang (Kontoauszug) 1800 1461 644,00 € Payout-ID

Kontrolle nach dem Monat:

  • Debitor 10000: 595,00 + 119,00 − 595,00 − 119,00 − 59,50 + 59,50 = 0,00 €. Alle Rechnungen sind ausgeglichen.
  • Anbieter-Guthaben: 595,00 + 119,00 − 8,58 − 1,92 − 59,50 − 644,00 = 0,00 €. Entspricht dem Saldo beim Anbieter.
  • Geldtransit: 644,00 − 644,00 = 0,00 €. Die Auszahlung ist auf der Bank angekommen.
  • Erlöse: 595,00 + 119,00 − 59,50 = 654,50 € brutto, also 550,00 € netto und 104,50 € Umsatzsteuer.
  • Gebühren: 10,50 € Aufwand.

Die Rechnungs- beziehungsweise Gutschriftsnummer steht in Belegfeld 1. Darüber findet deine Kanzlei zu jeder Buchung den passenden Beleg. Die Transaktions-ID des Anbieters gehört in den Buchungstext oder ein Zusatzfeld. Exportiert nach DATEV ergibt das einen DATEV-Buchungsstapel, den die Kanzlei direkt importieren kann.

Belege und GoBD bei Zahlungsanbietern

Online-Zahlungen sind nur dann ordnungsgemäß gebucht, wenn jede Buchung über eine eindeutige Referenz zu einem Beleg zurückverfolgt werden kann und die Daten unverändert aufbewahrt werden. Das verlangen die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form.

Bei Zahlungsanbietern entstehen dabei typische Lücken. Rechnungen liegen im Dashboard des Anbieters, nicht im Belegarchiv. Gebühren werden nur als Summe in einem Monatsbericht ausgewiesen. CSV-Dateien werden in Excel nachbearbeitet, bevor sie in die Buchhaltung gehen. Und die Auszahlung auf dem Kontoauszug lässt sich ohne Einzeldaten nicht mehr auf die Geschäftsvorfälle zurückführen.

Für eine prüfbare Kette brauchst du drei Dinge:

  1. Belegverknüpfung: Jede Buchung trägt Rechnungsnummer oder Transaktions-ID. Rechnungen und Gutschriften liegen als PDF vor und sind über dieselbe Referenz auffindbar.
  2. Vollständigkeit: Nicht nur Zahlungen, auch Gebühren, Erstattungen, Chargebacks und Auszahlungen werden als eigene Vorgänge erfasst.
  3. Unveränderbarkeit und Dokumentation: Exportdateien werden so aufbewahrt, wie sie entstanden sind, und der Ablauf ist in einer Verfahrensdokumentation beschrieben.

Was die GoBD allgemein verlangen, für wen sie gelten und wie Verfahrensdokumentation, Aufbewahrung und Datenzugriff bei der Betriebsprüfung funktionieren, erklärt der Leitfaden zur GoBD-konformen Buchhaltung. Er richtet sich an alle, die ihre Buchhaltung insgesamt prüffest aufstellen wollen.

Wie der eigentliche Export der Zahlungsdaten technisch aussehen muss, mit Prüfsumme je Exportpaket, historisierten Wechselkursen und Belegliste, beschreibt der Artikel zum GoBD-konformen Export von Zahlungsdaten. Beide Seiten ergänzen sich: die eine erklärt die Regeln, die andere die technische Umsetzung für Stripe, PayPal und Co.

Abos und passive Rechnungsabgrenzung

Bei Abos mit Vorauszahlung fällt der Zahlungseingang in eine andere Periode als die Leistung, deshalb musst du den Erlös beim Bilanzieren auf den Leistungszeitraum verteilen. Das Werkzeug dafür ist der passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP), gebucht typischerweise auf SKR03 0990 oder SKR04 3900.

Ein einfaches Beispiel: Ein Kunde zahlt am 1. Oktober 1.200 € netto für ein Jahresabo. Dein Geschäftsjahr endet am 31. Dezember. Zum Bilanzstichtag hast du drei Monate geleistet, also 300 € Erlös. Die übrigen 900 € gehören ins neue Jahr und stehen als pRAP auf der Passivseite. Im neuen Jahr werden sie monatlich mit 100 € aufgelöst.

Kompliziert wird es durch Sonderfälle: Upgrades und Downgrades mitten in der Laufzeit, anteilige Gutschriften bei Kündigung, Verlängerungen vor Laufzeitende oder Monatsabos, die über den Jahreswechsel laufen. Jeder dieser Fälle verändert den Restbetrag auf dem pRAP-Konto. Ab einigen Dutzend Jahresabos wird eine Excel-Liste daneben schnell fehleranfällig. Die Summe der Abgrenzungsliste muss zum Stichtag exakt dem Saldo des pRAP-Kontos entsprechen.

Den Fall durchgerechnet, mit Upgrade, Gutschrift und Buchungssätzen in SKR03 und SKR04, findest du im Leitfaden zur passiven Rechnungsabgrenzung. Er ist anbieterunabhängig und beschreibt auch, was eine Software für die Abgrenzung leisten muss. Speziell für Abos mit Stripe Billing gibt es den Artikel pRAP bei SaaS-Abos mit Stripe.

Ob du überhaupt abgrenzen musst, hängt von deiner Gewinnermittlung ab. Bilanzierende Unternehmen wie GmbHs müssen abgrenzen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Was eine Abgrenzungssoftware für eine GmbH konkret leisten sollte, behandelt der Artikel Rechnungsabgrenzung-Software für GmbHs. Wenn die Abgrenzung direkt im DATEV-Format ankommen soll, hilft der Beitrag zur DATEV-kompatiblen Rechnungsabgrenzung. Eine Übersicht über die Lösungswege bietet der Vergleich Rechnungsabgrenzung-Software im Vergleich.

Zahlungen abstimmen: drei Ebenen der Kontrolle

Abstimmen heißt, auf drei Ebenen zu prüfen, ob Buchhaltung, Zahlungsanbieter und Bank dasselbe Bild zeigen. Ohne Abstimmung merkst du fehlende oder doppelte Buchungen erst, wenn die Kanzlei nachfragt oder die Bilanz nicht aufgeht.

Ebene 1: Bank gegen Auszahlung. Jede Auszahlung des Anbieters muss genau einmal auf dem Bankkonto ankommen. Kontrolle: Das Geldtransitkonto steht auf null oder enthält nur Auszahlungen, die zum Monatsende noch unterwegs sind.

Ebene 2: Anbieter-Guthaben gegen Anbieter-Saldo. Der Saldo deines Geldkontos für den Anbieter muss zum Monatsende dem Saldo entsprechen, den der Anbieter in seinem Bericht ausweist. Weicht er ab, fehlt ein Vorgang: eine Gebühr, eine Erstattung, ein Chargeback oder eine Wechselkursdifferenz.

Ebene 3: Zahlung gegen Rechnung. Jede Zahlung muss einen Debitor ausgleichen, den eine Rechnung vorher belastet hat. Kontrolle über die Offene-Posten-Liste: Was offen bleibt, ist entweder noch nicht bezahlt, zurückgebucht oder falsch zugeordnet.

Die häufigsten Ursachen für Differenzen sind Zeitverschiebungen über den Monatswechsel, abweichende Zeitzonen des Anbieters, Rundungen bei Fremdwährungen, nicht erfasste Sondergebühren und doppelt importierte Zeiträume. Wie du diese Fälle systematisch findest, welche Toleranzen sinnvoll sind und wie ein Abstimmungsprotokoll aussieht, erklärt der Leitfaden Online-Zahlungen abstimmen.

Wenn du mehrere Anbieter nutzt, gilt jede Ebene je Anbieter. Deshalb bekommt jeder Anbieter ein eigenes Geld- und Transitkonto. Wie mehrere Anbieter in einem Stapel zusammenlaufen, zeigt der Artikel Multi-Provider-Buchungsstapel.

Monatsabschluss mit Online-Zahlungen

Der Monatsabschluss ist der Zeitpunkt, an dem alle Zahlungsdaten des Vormonats vollständig, abgestimmt und mit Belegen bei der Kanzlei liegen. Bei Online-Geschäft ist er zugleich die Grundlage für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die in der Regel bis zum 10. des Folgemonats abzugeben ist, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Ein typischer Ablauf in fünf Schritten:

  1. Export: Alle Anbieter für den abgeschlossenen Monat exportieren, Zeitraum exakt vom 1. bis zum letzten Tag.
  2. Abstimmen: Guthaben-, Transit- und Debitorenkonten auf den drei Ebenen prüfen.
  3. Klären: Klärungskonto leeren, offene Disputes und Rücklastschriften prüfen.
  4. Abgrenzen: pRAP für Vorauszahlungen bilden oder auflösen.
  5. Übergeben: Buchungsstapel und Belege an die Kanzlei, Exportdateien archivieren.

Für SaaS-Unternehmen kommen eigene Fragen dazu: Wie passen MRR aus dem Billing-System und gebuchter Erlös zusammen? Wie behandelst du Upgrades zum Monatsende, Testphasen und Gutschriften? Und wie hältst du den Abschluss trotz wachsender Transaktionszahl bei wenigen Stunden? Das behandelt der Leitfaden zum Monatsabschluss für SaaS mit Zeitplan und Rechenbeispiel. Die kompakte Checkliste steht am Ende dieses Artikels.

Übertragungswege: manuell, CSV oder API

Zahlungsdaten kommen auf drei Wegen in die Buchhaltung: manuell, per CSV-Export mit Nachbearbeitung oder automatisiert per API über ein Tool. Welcher Weg passt, hängt vor allem von der Zahl der Transaktionen, der Zahl der Anbieter und den Sonderfällen ab.

Manuell aus dem Dashboard

Du liest Auszahlungsberichte im Dashboard des Anbieters und tippst Sammelbuchungen in die Buchhaltung, etwa eine Erlösbuchung und eine Gebührenbuchung je Auszahlung. Das funktioniert bei sehr wenigen Transaktionen und nur einem Steuerfall. Es skaliert nicht, und die Belegverknüpfung je Transaktion geht verloren.

CSV-Export mit Nachbearbeitung

Fast alle Anbieter bieten CSV-Berichte an. Diese Dateien sind aber für das Dashboard gedacht, nicht für die Buchhaltung. Du musst Spalten zuordnen, Gebühren abtrennen, Steuerfälle bestimmen, Datumsformate umwandeln und das Ergebnis in das Format deiner Buchhaltung bringen, für DATEV etwa das DATEV-Format (EXTF). Jede Nachbearbeitung in Excel ist eine mögliche Fehlerquelle und erschwert die Unveränderbarkeit. Wie die Umwandlung funktioniert und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt der Artikel Transaktionsdaten ins DATEV-Format konvertieren.

API-Anbindung über ein Tool

Ein Tool liest die Daten direkt über die Schnittstelle des Anbieters, wendet deine Kontierungsregeln an und erzeugt einen fertigen Buchungsstapel mit Belegen. Das kann eine Eigenentwicklung sein oder eine spezialisierte Software. Der Vorteil: Die Daten werden nicht von Hand angefasst, jeder Monat läuft gleich, und Sonderfälle werden nach festen Regeln behandelt.

Welcher Weg zu deinem Unternehmen passt, beantwortet der Artikel Zahlungsdaten in die Buchhaltung übertragen. Wie du die Anbindung technisch einrichtest, erklärt Zahlungsdienst mit der Buchhaltung verbinden. Und wenn deine Kanzlei Transaktionsdaten für die Steuererklärung oder eine Prüfung anfordert, hilft Transaktionsdaten für die Steuer exportieren.

Vergleich: manuell, CSV, Eigenbau und finHero

Der Vergleich zeigt, dass die Wege sich weniger beim ersten Monat unterscheiden als bei Sonderfällen und Wachstum.

Kriterium Manuell / CSV Eigenentwicklung finHero
Einrichtung sofort, aber jeden Monat Handarbeit Wochen bis Monate Entwicklung Stripe-Verbindung typischerweise unter 5 Minuten, erster Buchungsstapel unter 15 Minuten
Laufender Aufwand wächst mit jeder Transaktion Wartung bei API-Änderungen der Anbieter Export anstoßen, prüfen, übergeben
Gebühren getrennt manuell aus Berichten je nach Umsetzung ja, separat gebucht
Erstattungen, Chargebacks leicht übersehen je nach Umsetzung ja, als eigene Buchungen
Fremdwährung Kurs selbst ermitteln je nach Umsetzung EZB-Referenzkurs, historisiert gespeichert (PayPal)
pRAP bei Abos eigene Excel-Liste aufwendig automatisch inklusive Up- und Downgrades und Gutschriften
Belege einzeln herunterladen je nach Umsetzung Rechnungen und Gutschriften als PDF
Mehrere Anbieter je Anbieter eigener Prozess je Anbieter eigene Anbindung beliebig viele, ein Monatsabschluss
Zielsysteme je nach Format je nach Umsetzung DATEV, BMD, bexio, Abacus, Excel
Kosten Arbeitszeit Entwicklungs- und Wartungszeit ab 29 € netto im Monat

Ehrlich gesagt: Die Kontenzuordnung musst du einmal mit deiner Kanzlei abstimmen. Bei sehr wenigen Transaktionen im Monat kann der manuelle Weg ausreichen. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Kostenrechnung findest du im Vergleich finHero vs. Eigenentwicklung.

Zahlungsanbieter und Länder im Überblick

Die Grundprinzipien sind bei allen Anbietern gleich, die Details nicht: Jeder Anbieter liefert andere Daten, zahlt anders aus und hat eigene Sonderfälle.

Stripe: Liefert bei Stripe Billing Rechnungen mit Steuerinformationen und Leistungszeiträumen. Besonderheiten sind Stripe Connect mit Transfers und Application Fees sowie viele Gebührenarten. Alles dazu im Leitfaden zur Stripe DATEV Schnittstelle.

PayPal: Führt Guthaben in mehreren Währungen und liefert keine Umsatzsteuer-Daten zur Transaktion. Auszahlungen auf das Bankkonto sind oft manuell oder automatisch und unregelmäßig. Der vollständige Ablauf steht im Leitfaden PayPal DATEV Export.

Mollie, Adyen, GoCardless, Paddle und Lemon Squeezy: Mollie zahlt über Settlements aus, GoCardless arbeitet mit SEPA-Lastschriften und Rücklastschriften, Paddle und Lemon Squeezy sind Merchant of Record. Die Unterschiede und die Buchung je Anbieter behandelt der Leitfaden Zahlungsanbieter nach DATEV exportieren.

Österreich: Wer in Österreich bucht, arbeitet meist mit BMD NTCS, dem Einheitskontenrahmen und Umsatzsteuersätzen von 20 %, 13 % und 10 %. Die Prinzipien aus diesem Artikel gelten unverändert, Konten und Importformat unterscheiden sich. Mehr im Leitfaden zum BMD Export.

Schweiz: In der Schweiz sind bexio und Abacus verbreitet, mit dem Kontenrahmen KMU und Mehrwertsteuersätzen von 8,1 %, 2,6 % und 3,8 % für Beherbergung. Den Weg in beide Systeme beschreibt der Leitfaden zur bexio Schnittstelle für Zahlungsanbieter.

Wenn du mehrere Anbieter nutzt und wissen willst, welcher in der Buchhaltung den meisten Aufwand macht, hilft der Vergleich Stripe vs. PayPal vs. Mollie in der Buchhaltung.

So funktioniert finHero

finHero liest deine Zahlungsdaten per Lesezugriff beim Anbieter aus und erzeugt daraus fertige Buchungen und Belege für dein Buchhaltungssystem. finHero hat keinen Zugriff auf dein Geld und kann keine Zahlungen auslösen.

  1. Zahlungsanbieter verbinden. Stripe, Mollie, Adyen, Paddle und Lemon Squeezy verbindest du per API-Key mit Leserechten. PayPal verbindest du über Client-ID und Client-Secret einer PayPal-App mit aktivierter Funktion „Transaction Search“. GoCardless verbindest du per OAuth-Login. finHero ist im offiziellen Stripe App Marketplace gelistet und von Stripe geprüft und ist offizieller GoCardless-Partner.
  2. Konten festlegen. Du hinterlegst Debitor, Gebührenkonto, Erlöskonten je Steuerfall (Inland, ermäßigt, EU, OSS, Reverse Charge, Drittland), Geld- und Transitkonto je Anbieter und ein Klärungskonto. Alle Konten sind frei konfigurierbar, du übernimmst also die Vorgaben deiner Kanzlei.
  3. Zielsystem wählen. finHero exportiert nach DATEV als Buchungsstapel im EXTF-Format mit SKR03 oder SKR04, nach BMD NTCS, nach bexio, nach Abacus über AbaConnect oder als Excel-Datei. Alle sieben Anbieter funktionieren mit allen vier Buchhaltungssystemen.
  4. Monat exportieren. finHero erzeugt Buchungen für Zahlungen, Gebühren, Erstattungen, Chargebacks und Disputes, Auszahlungen über das Geldtransitkonto und Wechselkursdifferenzen. Bei Stripe Connect kommen Transfers und Application Fees dazu.
  5. Belege und Abgrenzung mitnehmen. Rechnungen und Gutschriften kommen als PDF dazu. Für Abos bildet finHero die pRAP automatisch, auch bei Up- und Downgrades und Gutschriften, und liefert eine Liste der Abgrenzungsposten.
  6. An die Kanzlei übergeben. Die Kanzlei importiert den Stapel und schreibt ihn fest. Mehrere Anbieter laufen dabei in einem gemeinsamen Monatsabschluss zusammen.

Die Daten liegen auf Servern in Deutschland, verschlüsselt und DSGVO-konform.

Typische Fehler beim Buchen von Online-Zahlungen

Die meisten Fehler entstehen nicht bei normalen Zahlungen, sondern bei Sammelbeträgen, Sonderfällen und Steuerfragen. Diese zehn sehen wir am häufigsten:

  1. Nur die Auszahlung buchen. Der Kontoauszug wird als Erlös gebucht. Umsatz und Umsatzsteuer sind zu niedrig, Gebühren fehlen, der Vorgang ist nicht prüfbar.
  2. Gebühren mit Erlösen verrechnen. Der Nettobetrag nach Gebühren wird als Umsatz gebucht. Das verstößt gegen das Bruttoprinzip und verfälscht die Umsatzsteuer.
  3. Kein eigenes Konto für das Anbieter-Guthaben. Ohne Geldkonto je Anbieter siehst du nicht, wie viel Geld beim Anbieter liegt, und kannst den Saldo nicht abstimmen.
  4. Erstattungen und Chargebacks vergessen. Sie erscheinen nicht auf dem Kontoauszug, sondern nur als Minderung der Auszahlung. Ohne Einzelbuchung bleiben Erlöse und Umsatzsteuer zu hoch.
  5. Alles pauschal mit 19 % buchen. EU-Privatkunden über der OSS-Schwelle, Reverse-Charge-Kunden und Drittlandskunden brauchen eigene Erlöskonten oder Steuerschlüssel.
  6. Merchant-of-Record-Anbieter wie normale Zahlungsanbieter buchen. Bei Paddle oder Lemon Squeezy ist der Anbieter dein Kunde. Wer die Endkunden als Debitoren bucht, bildet die Umsatzsteuer falsch ab.
  7. Fremdwährung mit beliebigem Kurs umrechnen. Ohne dokumentierten Kurs ist die Umrechnung nicht reproduzierbar, und Kursdifferenzen landen unbemerkt im Erlös.
  8. Jahresabos sofort voll als Erlös buchen. Bilanzierende Unternehmen weisen dann zu viel Gewinn im Zahlungsjahr aus. Die passive Rechnungsabgrenzung fehlt.
  9. Monatsgrenzen ignorieren. Auszahlungen, die am 31. ausgelöst und am 2. gutgeschrieben werden, oder Anbieter-Berichte in UTC statt deutscher Zeit führen zu Differenzen, die sich ohne Transitkonto nicht erklären lassen.
  10. Zeiträume doppelt importieren. Wer einen Monat zweimal exportiert und importiert, verdoppelt Erlöse und Gebühren. Ein Exportprotokoll und die Abstimmung des Guthabenkontos verhindern das.
  11. Klärungskonto nicht leeren. Vorgänge, die nur „geparkt“ werden, verfälschen dauerhaft Erlöse und Umsatzsteuer.
  12. CSV-Dateien in Excel nachbearbeiten und nicht archivieren. Die Originaldaten sind dann nicht mehr nachweisbar, die GoBD-Anforderung an Unveränderbarkeit ist verletzt.

Checkliste für den Monatsabschluss

Diese Liste kannst du jeden Monat abarbeiten, unabhängig davon, welche Zahlungsanbieter du nutzt.

  • Alle Zahlungsanbieter für den vollständigen Vormonat exportiert, Zeitraum und Zeitzone geprüft
  • Rechnungen und Gutschriften des Monats vollständig als PDF vorhanden
  • Erlöse nach Steuerfall getrennt: Inland 19 %, Inland 7 %, EU-OSS, Reverse Charge, Drittland
  • Gebühren aller Anbieter separat auf dem Gebührenkonto gebucht
  • Erstattungen, Chargebacks und Rücklastschriften als eigene Buchungen erfasst
  • Wechselkursdifferenzen gebucht, verwendete Kurse dokumentiert
  • Saldo jedes Anbieter-Guthabenkontos stimmt mit dem Saldo laut Anbieter überein
  • Geldtransitkonten stehen auf null oder enthalten nur dokumentierte Auszahlungen in Transit
  • Offene-Posten-Liste der Debitoren geprüft, offene Disputes und Rücklastschriften markiert
  • Klärungskonto geleert oder offene Posten an die Kanzlei gemeldet
  • pRAP gebildet beziehungsweise aufgelöst, Abgrenzungsliste stimmt mit dem pRAP-Konto überein
  • Buchungsstapel und Belege an die Kanzlei übergeben, rechtzeitig vor der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Exportdateien unverändert archiviert

Hinweis: Die Kontierungen sind typische Beispiele. Kontenzuordnung und steuerliche Behandlung stimmst du mit deiner Steuerkanzlei ab. finHero lässt dich alle Konten frei konfigurieren.

Preis

Der Preis richtet sich nur nach der Zahl der Transaktionen pro Monat, nicht nach Zahlungsanbieter oder Buchhaltungssystem. Alle Preise netto zzgl. USt.

Transaktionen pro MonatPreis pro Monat
1–10029 €
101–50049 €
501–1.00079 €
1.001–2.500129 €
2.501–5.000229 €
5.001–7.500359 €
ab 7.501499 €

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Häufige Fragen

Wie buche ich Online-Zahlungen grundsätzlich?

Die Rechnung bucht du als Forderung an Erlös. Der Zahlungseingang beim Anbieter gleicht den Debitor über ein eigenes Konto für das Anbieter-Guthaben aus. Gebühren buchst du separat als Aufwand, die Auszahlung auf dein Bankkonto über ein Geldtransitkonto.

Warum reicht es nicht, nur die Auszahlung auf dem Kontoauszug zu buchen?

Die Auszahlung ist ein Sammelbetrag aus vielen Zahlungen abzüglich Gebühren und Erstattungen. Buchst du nur sie, fehlen Erlöse und Gebühren in voller Höhe, die Umsatzsteuer stimmt nicht und ein Prüfer kann die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht nachvollziehen.

Welche Konten brauche ich für einen Zahlungsanbieter?

Typisch sind ein Debitorenkonto (10000 ff.), ein Erlöskonto je Steuerfall, ein Gebührenkonto (SKR03 4970, SKR04 6855), ein Geldkonto für das Guthaben beim Anbieter und ein Geldtransitkonto (SKR03 1360, SKR04 1460; finHero nutzt je Anbieter ein Unterkonto wie 1361/1461 für Stripe). Die genauen Nummern legst du mit deiner Kanzlei fest.

Darf ich Gebühren direkt mit den Erlösen verrechnen?

Nein. Nach dem Bruttoprinzip werden Erlöse in voller Höhe und Gebühren getrennt als Aufwand gebucht. Eine Verrechnung würde den Umsatz zu niedrig ausweisen und die Umsatzsteuer verfälschen.

Wie buche ich eine Erstattung an einen Kunden?

Eine Erstattung ist eine Erlösminderung mit Korrektur der Umsatzsteuer. Du buchst eine Gutschrift gegen den Debitor und die Rückzahlung vom Anbieter-Guthaben. Ob die ursprüngliche Gebühr erstattet wird, hängt vom Anbieter ab und muss separat geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Chargeback und Rücklastschrift?

Ein Chargeback ist eine vom Karteninhaber über seine Bank angestoßene Rückbuchung einer Kartenzahlung. Eine Rücklastschrift entsteht, wenn eine SEPA-Lastschrift zurückgegeben wird. In beiden Fällen lebt die Forderung wieder auf, und es fallen häufig zusätzliche Gebühren an.

Wann brauche ich OSS bei Online-Zahlungen?

Wenn du digitale Leistungen oder Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufst und die EU-weite Schwelle von 10.000 € überschreitest, gilt der Steuersatz des Kundenlands. Diese Umsätze meldest du über den One-Stop-Shop.

Wie buche ich Verkäufe über einen Merchant of Record wie Paddle oder Lemon Squeezy?

Beim Merchant-of-Record-Modell verkauft der Anbieter an den Endkunden und du an den Anbieter. Dein Kunde in der Buchhaltung ist dann der Anbieter selbst, häufig mit Reverse Charge. Die Details stimmst du mit deiner Kanzlei ab.

Muss ich bei Jahresabos eine passive Rechnungsabgrenzung bilden?

Wenn du bilanzierst und der Leistungszeitraum über den Bilanzstichtag hinausreicht, ja. Der Teil der Vorauszahlung, der auf das neue Geschäftsjahr entfällt, wird auf ein pRAP-Konto (SKR03 0990, SKR04 3900) gebucht und später aufgelöst.

Wie oft sollte ich Online-Zahlungen buchen?

Mindestens monatlich, abgestimmt auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Monatliche Exporte erfüllen die zeitgerechte Erfassung besser als ein jährliches Nachbuchen und machen Fehler früh sichtbar.

Wie übertrage ich Zahlungsdaten am besten in die Buchhaltung?

Es gibt drei Wege: manuelles Abtippen, CSV-Export mit Nachbearbeitung oder ein Tool, das die Daten per API liest und als Buchungsstapel ausgibt. Ab einigen Dutzend Transaktionen pro Monat lohnt sich meist die automatisierte Variante.

Was macht finHero genau?

finHero liest Zahlungen, Gebühren, Erstattungen, Chargebacks und Auszahlungen von Stripe, PayPal, Mollie, Adyen, Paddle, Lemon Squeezy und GoCardless per Lesezugriff aus und erzeugt daraus Buchungsstapel für DATEV, BMD, bexio, Abacus oder Excel, inklusive Belegen und pRAP-Liste.

Kann ich mehrere Zahlungsanbieter in einem Monatsabschluss zusammenführen?

Ja. Jeder Anbieter bekommt ein eigenes Geldkonto und Transitkonto. In finHero lassen sich beliebig viele Anbieter verbinden und in einem gemeinsamen Monatsabschluss exportieren.

Was kostet finHero?

finHero startet bei 29 € netto im Monat für bis zu 100 Transaktionen und ist nach Transaktionsvolumen gestaffelt. Du testest finHero kostenlos: 7 Tage lang oder bis zu deinem ersten Export, je nachdem, was zuerst eintritt. Eine Kreditkarte ist dafür nicht nötig, und du kannst monatlich kündigen.

Autor

Daniel Vöckler

Gründer der d-automation GmbH

Daniel Vöckler hat finHero aus dem eigenen Buchhaltungsproblem mit Stripe heraus entwickelt: Beim Aufbau von SepaHeld wurden Stripe-Zahlungen jeden Monat von Hand für DATEV aufbereitet. Heute exportiert finHero Zahlungsdaten für mehr als 200 Unternehmen.

Mehr über finHero und das Team · Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026

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